KAUFMÄNNISCHE LEHRANSTALTEN | Berufsbildende Schulen für Wirtschaft und Verwaltung

Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit

Überblick

Kaufleute für Tourismus und Freizeit beraten und informieren Kunden über touristische Leistungen und Angebote. Sie organisieren Veranstaltungen und setzen Verkaufs- und Marketingkonzepte zur Förderung des regionalen Tourismus um.

Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.

Kaufleute für Tourismus und Freizeit entwickeln, vermitteln und verkaufen touristische Produkte und Dienstleistungen. Sie beraten z. B. Feriengäste oder Gäste von Gesundheits-, Wellness- und Kureinrichtungen über touristische und kulturelle Angebote eines Ortes oder Region (bei Bedarf auch in einer Fremdsprache) und nehmen Reservierungen und Buchungen entgegen. Ferner planen sie Freizeitangebote unter Berücksichtigung der Zielgruppen- und Kundenwünsche. Dabei arbeiten sie eng mit Partnern vor Ort zusammen, z. B. mit Vereinen, bauen Netzwerke auf und pflegen diese. Außerdem fördern sie durch Öffentlichkeitsarbeit regionale Aktivitäten.

Kaufleute für Freizeit und Tourismus finden Beschäftigung

- in Reise- und Tourismusbüros

- in Freizeiteinrichtungen

- in Ausflugs- und Reiseunternehmen

- in Beherbergungsbetrieben.

In dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit besuchen die Auszubildenden in den Kaufmännischen Lehranstalten die Berufsschule in "Teilzeit", d. h. dass sie an zwei Tagen in der Woche in die Berufsschule gehen und an drei Tagen im Betrieb ausgebildet werden.

Der Rahmenlehrplan sieht folgende Lernfelder vor:

1. Die eigene Rolle im Unternehmen selbstverantwortlich mitgestalten

2. Ein Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche repräsentieren

3. Rahmenbedingungen der nationalen und regionalen Tourismus- und Freizeitbranche analysieren

4. Kunden über regionale Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitbranche zielorientiert 

    beraten

5. Geschäftsprozesse in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche erfassen

6. Waren und Anlagegüter für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche beschaffen und  

    verwalten

7. Märkte der Tourismus- und Freizeitbranche analysieren und Marketingstrategien ableiten

8. Touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und Leistungen planen und gestalten

9. Touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und Leistungen verkaufen

10. Geschäftsprozesse in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche erfolgsorientiert steuern

11. Veranstaltungen planen, durchführen und nachbereiten

12. Externe Einflüsse auf die wirtschaftliche Situation von Unternehmen der Freizeit- und

      Tourismusbranche analysieren

13. Ein Projekt in der Tourismus- und Freizeitbranche planen, durchführen und auswerten

Im Rahmen des dualen Ausbildungssystems erfolgt die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb, z. B. in Touristenbüros, und in der Berufsschule, in der die kaufmännischen Fähigkeiten vermittelt werden.

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre. Eine kürzere Ausbildungszeit kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen in Absprache mit der entsprechenden Industrie- und Handelskammer sowie in Verbindung mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart werden. Als Eingangsvoraussetzung wird in den meisten Fällen ein sehr guter Mittlerer Schulabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur erwartet.

Kontakt:

Handelskammer Bremen, Außenstelle Bremerhaven

Frau Sabine Meyer

Telefon:  0471 92460-750

E-Mail:    meyer@handelskammer-bremen.de

Hier finden Sie einen Flyer zur Vorstellung des Ausbildungsgangs.

Hier finden Sie eine Liste möglicher Ausbildungsbetriebe.

Alle Prüfungstermine:

www.ihk-aka.de/pruefungen

 

 

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